Vermessungsbüro Dipl.-Ing. (FH) Tino Flessa
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) und Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen
Das Vermessungsbüro des ÖbVI, Dipl.-Ing. (FH) Tino Flessa führt jährlich bei ca. 150 Projekten Vermessungsleistungen für Bauherren, Planer, Architekten, Verwaltungen und Baufirmen aus.
Für ihre Bauprojekte oder Grundstücksangelegenheiten.
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4 Hauptbereiche der Vermessungsleistungen:
1. Katastervermessungen / amtliche Grenzbestimmung / Gebäudeaufnahme (= hoheitliche Vermessung)
2. Bauvermessung / Ingenieurvermessung (= allgemeine Vermessung)
3. Besondere Leistungen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)
4. Besondere Leistungen des Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen
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Nachfolgend werden zu den jeweiligen Bereichen übliche zugehörige Leistungen aufgezählt.
Bei Bauvorhaben werden meist mehrere Vermessungsleistungen aus verschiedenen Bereichen gleichzeitig benötigt.
Bereich 1 - Katastervermessungen / amtliche Grenzbestimmung / Gebäudeaufnahme (= hoheitliche Vermessung)
Durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) Tino Flessa werden im Freistaat Sachsen hoheitliche Aufgaben für den Eigentumsnachweis und den Grundstücksverkehr durchgeführt
Als zuständige Stelle nach § 2 Abs. 4 SächsVermKatG führt der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) Tino Flessa sachsenweit amtliche Katastervermessungen durch.
Und er erstellt für Ihr Flurstück sachsenweit aktuelle amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte.
(ehem. Flurkarten- oder Katasterkartenauszug).
amtliche Katastervermessungen sind:
- amtliche Grenzbestimmung mit der Grenzwiederherstellung vorhandener Grenzen,
- Abmarkung oder Wiederabmarkung von Flurstücksgrenze mit Grenzmarken,
- Grenzfeststellung mit Grenzbestimmung zur Flurstücksbildung mit Festlegung neuer Flurstücksgrenzen (ehem. Zerlegung) z.B. für den Verkauf eines Flurstücksteils
- Sicherung von Grenzmarken (Aufmaß vorhandener Grenzzeichen vor Baumaßnahmen oder bei noch undokumentierten genauen Lagekoordinaten vorhandener Grenzmarken),
- Gebäudeaufnahme neuer, veränderter oder fehlender Gebäude ins Liegenschaftskataster
Sonderfall: Sachverständigengutachten zum Grenzverlauf bei Gerichtsverfahren
Für Gerichtsverfahren werden Grenzverläufe innerhalb eines Sachverständigengutachtens bestimmt. Dies erfolgt nach Anordnung des Gerichtes; meist auf Vorschlag der Rechtsbeistände von Beteiligten
Der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) Tino Flessa erstellt Gutachten für Streitfälle im Freistaat Sachen.
Bereich 2 - Bauvermessung / Ingenieurvermessung (= allgemeine Vermessungen)
- Erstellung von Lage- und Höhenplänen
- genaue Höhenbestimmung
- Linien- und Flächennivellement
- Ebenheitskontrollen nach DIN
- Einmessung von Werksinventar und Maschinen
- Bestandserfassung für die Projektplanung
- Absteckungsleistungen zum Bauvorhaben
- digitale Bestandsdokumentation
- Erstellung von Digitalen Geländemodellen
- Mengenermittlung
- genaue Lage- und Höhennetze
- Gebäudebestandsermittlung
- Kontrollvermessung zum Baufortschritt
- Einmessung von Festpunkten
- Flächennachweise
. . . .
Bereich 3 - Besondere Leistungen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur - ÖbVI
Durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) Tino Flessa werden im Freistaat Sachsen hoheitliche Aufgaben für den Eigentumsnachweis und den Grundstücksverkehr durchgeführt.
Außerdem werden für Bau- und Planungsvorhaben auch außerhalb von Sachsen die notwendigen Vermessungsunterlagen und Sachverständigenpläne erstellt. Für die Bauausführung werden die sachverständigen genauen Absteckungen (Einmessungen) der baulichen Anlagen durchgeführt und nachgewiesen.
Für Gebäudeneubau oder -Umbau, Funk-, PV- oder Windenergieanlagen, sowie bei grenznahen hohen Einfriedungen, Aufschüttungen oder Geländeabtrag wird meist ein amtlicher Lageplan zum Bauantrag (Sachverständigenlageplan nach DVOSächsBO) benötigt. Darin werden Grenzabstände, ggf. Baulasten und andere bauordnungsrechtliche Zustände aufgeführt.
Für die Bauausführung werden dann vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Tino Flessa auch die notwendigen und vorgeschriebenen Absteckungsnachweise nach SächsBO erstellt.
Bereich 4 - Besondere Leistungen des Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen
Dipl.-Ing. (FH) Tino Flessa ist im Freistaat Bayern als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen anerkannt und tätig. Somit können in Bayern die notwendigen qualifizierten Lagepläne zum Bauantrag erstellt werden und die Messungen zur Erstellung der Einmessbescheinigungen nach BayBO durchgeführt werden.
Auf Wunsch werden bei diesen Projekten auch die Gebäudeeinmessungen nach GÜVO bearbeitet. Dipl.-Ing. (FH) Tino Flessa ist Inhaber der Ausnahmegenehmigung nach Art. 11 Abs. 3 VermKatG Bayern.
Unser Team von Ingenieuren und Technikern unterstützt Sie gerne auch bei Ihren Projekten.
Anfragen zu den Leistungen, zu den Vermessungskosten, sowie Nachrichten zum laufenden Projekt per
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Email: info@vermessungsdienst.de
WhatsApp: 0174-3491970
Telefon: 0374139360